Autoriteit Persoonsgegevens verhängt 3.700.000 Euro Bußgeld gegen Niederländische Steuer- und Zollbehörde

Niederlande: Die niederländische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen die niederländische Steuer- und Zollbehörde (Belastingdienst) aufgrund mehrerer Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit einer unrechtmäßig unterhaltenen Liste, auf der die Steuerbehörde Hinweise auf Betrug vermerkte (Fraude Signalering Voorziening, FSV). 
Die Liste hatte für einen Zeitraum von über sechs Jahren bestanden und enthielt Einträge zu ca. 270.000 Personen. Für Betroffene, die zu Unrecht auf der Liste standen, d.h. ohne Grund als mögliche Betrüger geführt wurden, hatte die Listung oft schwerwiegende Folgen. Wie im Rahmen der Untersuchung ans Licht kam, hatten die Mitarbeiter der Belastingdienst das Betrugsrisiko mitunter anhand der Nationalität und des Aussehens der Betroffenen beurteilt.
Grundsätzlich stellte die Behörde fest, dass die Belastingdienst für die mit einer derartigen Liste einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten über keine Rechtsgrundlage verfügte. Folglich waren die Daten der Betroffenen jahrelang unrechtmäßig verarbeitet worden.
Des Weiteren hatte der Bußgeldempfänger bei der Liste gleich mehrere Grundsätze der Datenverarbeitung (Rechtmäßigkeit und Transparenz, Zweckbindung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung) verletzt. So waren die in der Liste gespeicherten Daten häufig falsch oder nicht aktuell und waren zu lange aufbewahrt worden. Außerdem hatte die Belastingdienst die Verarbeitungszwecke der Liste im Vorfeld nicht genau definiert.
Auch bei der Sicherheit der Verarbeitung machte die Datenschutzbehörde Versäumnisse aufseiten der Steuerbehörde aus. In diesem Zusammenhang bemängelte die Behörde ebenso, dass der Bußgeldempfänger seinen internen Datenschutzbeauftragten nicht rechtzeitig in die Datenschutz-Folgenabschätzung eigebunden hatte. So war der Datenschutzbeauftragte erst ein jahr nach Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung konsultiert worden.
Bei der Sanktion handelt es sich um das höchste bis dato von der niederländischen Datenschutzbehörde verhängte Bußgeld. Die Bußgeldhöhe setzt sich anteilig zusammen aus: 1.000.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. a und Art. 6 Abs. 1 DSGVO, 750.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO, 750.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO, 250.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO, 500.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 32 Abs. 1 DSGVO und 450.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 35 Abs. 2 DSGVO. .

Veröffentlicht am: 12-04-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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