GPDP verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Niedergelassener Arzt
Italien: Nachdem sich eine Privatperson beschwert hatte, dass der Arzt das Ergebnis seiner pneumologischen Untersuchung nicht nur an ihn, sondern auch an ein Drittunternehmen gesendet hatte, stellte die italienische Datenschutzbehörde Untersuchungen an.
Dabei stellte die Behörde fest, dass der Arzt keine ausdrückliche und spezifische Zustimmung von dem Patienten eingeholt hatte. Bei den versendeten Daten handelte es sich außerdem um besonders schützenswerte Gesundheitsdaten.
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Veröffentlicht am: 01-11-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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