AEPD verhängt 8.000 Euro Bußgeld gegen NH HOTEL GROUP

Spanien:
Die spanische Datenschutzbehörde leitete Untersuchungen bezüglich der Anwendung von Cookies auf der Website des Unternehmens ein. Dabei stellte sich heraus, dass für Websitenbenutzer nicht die Möglichkeit bestand, nicht notwendige oder technische Cookies von Drittanbietern abzulehnen. Auch konnte eine einmal erteilte Einwilligung nicht widerrufen werden. Außerdem war das Banner, welches die Verwendung von Cookies erklärte, nicht hinreichend informativ.

Aufgrund freiwilliger Zahlung wurde das ursprüngliche Bußgeld von 10.000 EUR um 20% auf 8000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 11-04-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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