NAIH verhängt 28 Euro Bußgeld gegen Newsletter-Betreiber
Ungarn: Der Betroffene hatte einen Newsletter des Verantwortlichen per E-Mail abonniert. Nachdem er dort seine hinterlegte E-Mail-Adresse geändert hatte, erhielt er den Newsletter weiterhin auf die alte E-Mail-Adresse. Der Betroffene kontaktierte den Betreiber daraufhin. Obwohl dieser ihm bestätigte, dass seine Adresse nun aktualisiert worden sei, blieb es dabei, dass ihm der Newsletter an die alte Adresse zugestellt wurde.
Aufgrund dieses Vergehens wurde der Verantwortliche zunächst verwarnt. Das Bußgeld wurde ausgesprochen, nachdem er es versäumt hatte, innerhalb der vorgegebenen Frist ordnungsgemäß auf die Verwarnung zu reagieren. .
Veröffentlicht am: 14-01-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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