CNIL verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen NESTOR SAS

Frankreich: Bei der französischen Aufsichtsbehörde CNIL gingen mehrere Beschwerden von Betroffenen über NESTOR, einem auf Büroangestellte spezialisierten Lieferservice für Speisen, ein. Die Betroffenen haben von dem Unternehmen E-Mails erhalten,, ohne dass diese hierfür eingewilligt haben. NESTOR gelangte unter anderem an die E-Mail-Adressen, weil sich die Betroffenen auf deren Webseite ein Benutzerkonto erstellt hatten, jedoch keine Bestellung aufgaben. Seit 2017 wurden E-Mails an insgesamt 653.033 Personen ohne deren Einwilligung versandt.
Weiterhin stellt die CNIL fest, dass die Datenschutzhinweise für die Registrierung auf der Webseite nicht alle erforderlichen Angaben enthalten hatte. Auch versäumte es NESTOR, den Nutzern der App bei der Registrierung Informationen zur Verarbeitung ihrer Daten bereitzustellen. 
Den Anfragen zweier Betroffener, die eine Kopie ihrer Daten und Angaben zur Datenquelle anforderten, wurde nur teilweise von NESTOR entsprochen. 
Schließlich bemängelt die Aufsichtsbehörde, dass bei der Erstellung eines Benutzerkontos auf der Webseite und der App kein sicheres Passwort erzwungen wurde.
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Veröffentlicht am: 05-01-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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