UOOU verhängt 1.565 Euro Bußgeld gegen Nemocnice Tábor, as
Tschechien: Aufgrund einer Beschwerde eines Betroffenen bzgl. des Verdachts der unbefugten Einsichtnahme und Veränderungen von Daten der elektronischen Patientenakte führte die tschechische Aufsichtsbehörde eine Kontrolle bei Nemocnice Tábor, as durch. Hierbei wurden insbesondere die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) geprüft. Demnach war die Protokollierung des Zugriffs auf die elektronische Patientenakte mangelhaft. Erschwerend kam hinzu, dass die Zugriffsberechtigungen auf die elektronische Patientenakte sehr weit gefasst waren. So hatte die gesamte Ärzteschaft Zugriff auf alle Patientenakten. Einzige Ausnahme bildeten die Patientenakten der psychiatrischen Abteilung. Die tschechische Aufsichtsbehörde sprach hierfür ein Bußgeld in Höhe von EUR 1.565 (CZK 40.000) aus. .
Veröffentlicht am: 19-11-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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