AEPD verhängt 12.000 Euro Bußgeld gegen NBQ TECHNOLOGY, S.A.U.
Spanien: Ein Identitätsdieb hatte sich die Daten eines Dritten unautorisiert angeeignet und unter Vortäuschung der Identität des Betroffenen einen Mikrokredit auf der Website von NBQ Technology beantragt. Das Unternehmen bewilligte den Kredit. Da die im Zuge der Kreditvergabe verarbeiteten Daten nicht dem Kreditnehmer, sondern dem Betroffenen gehörten, stellte die spanische Datenschutzbehörde die Unrechtmäßigkeit der Verarbeitung fest.
Die Beschwerde darüber wurde bei der Datenschutzbehörde von einem Gericht eingereicht, dass den Identitätsdieb zuvor in einem Strafverfahren wegen Betrugs erstinstanzlich verurteilt hatte.
Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 20.000 EUR wurde wegen sofortiger Zahlung und Schuldanerkenntnis um jeweils 20 % auf 12.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 12-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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