AEPD verhängt 48.000 Euro Bußgeld gegen NATURGY ENERGY GROUP, S.A.
Spanien: Das Unternehmen hatte einen Anruf von einer unbekannten Person erhalten, welche sich als ein “Verwandter” einer Kundin ausgegeben hatte. Dieser beantragte eine Kopie der letzten Stromrechnung und gab eine E-Mail Adresse an, an welche die Dokumente geschickt werden sollten. Das Unternehmen händigte die entsprechenden Dokumente nach einem kurzen Sicherheitscheck heraus.
Wie die Untersuchung der spanischen Datenschutzbehörde ergab, hatte NATURGY ENERGY GROUP, S.A. dabei die Identität sowie die Berechtigung des Anrufers, an den sie die Dokumente herausgegeben hatte, nicht ordnungsgemäß geprüft. So musste dieser lediglich Vor- und Nachnamen sowie eine Personalausweisnummer und vier Ziffern einer Bankverbindung angeben.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe betrug 80.000 EUR und setzte sich aus 50.000 EUR für einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO und 30.000 EUR für einen Verstoß gegen Art. 32 DSGVO zusammen. Aufgrund von Schuldeingeständnis und freiwilliger Zahlung wurde der Betrag um jeweils 20 % auf insgesamt 48.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 28-08-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
Die Globeria Mannschaft ist ein engagiertes Team von Technologie- und Datenschutzexperten, spezialisiert auf die neuesten Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit umfassender Erfahrung und Fachwissen bieten sie tiefgehende Analysen, praktische Ratschläge und strategische Empfehlungen, um Unternehmen und Einzelpersonen bei der Navigation durch die komplexen DSGVO-Bestimmungen zu unterstützen. Die Globeria Mannschaft hilft Unternehmen auch bei der Ernennung externer Datenschutzbeauftragter, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.