ANSPDCP verhängt 200 Euro Bußgeld gegen Natürliche Person
Rumänien: Gegen den Bußgeldempfänger waren bei der rumänischen Datenschutzbehörde mehrere Beschwerden aufgrund der unrechtmäßigen Veröffentlichung personenbezogener Daten eingegangen. Der Beschwerdegegner hatte in den Haushalten seiner Gemeinde Materialien verteilt und auf dem sozialen Netzwerk Facebook Beiträge gepostet, die personenbezogene Daten mehrerer Anwohner enthielten.
Zum einen handelte es sich dabei um ein Foto der Gehaltsabrechnung eines Betroffenen, dem sich mitunter dessen Name, Arbeitsort, Position, Gehalt und nationale ID (CNP) entnehmen ließen. Hierbei konnte der Bußgeldempfänger im Laufe der Ermittlungen nicht nachweisen, die Daten des Betroffenen rechtmäßig verarbeitet zu haben.
Zum anderen enthielten die Materialien ein Foto des Gemeindeverzeichnisses zu in Kindergärten registrierten Kindern, auf dem der Name des Sohnes eines anderen Bürgers zu sehen war. Diesbezüglich konnte der Beschwerdegegner nicht nachweisen, dass er den Betroffenen (bzw. seine Eltern) ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung informiert hatte. .
Veröffentlicht am: 30-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de