AEPD verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen MUTUA MADRILEÑA AUTOMOVILISTA, SOCIEDAD DE SEGUROS

Spanien: Bei MUTUA MADRILEÑA AUTOMOVILISTA, SOCIEDAD DE SEGUROS handelt es sich um einen Autoversicherungsanbieter, der Vertragsabwicklungen auch telefonisch durchführt.
Ein Anrufer wollte telefonisch einen neuen Vertrag abschließen und stellte sich dafür als der Betroffene vor. Zur Authentifizierung fragte ihn der am Telefonat beteiligte Mitarbeiter der Versicherung unter anderem nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins des Betroffenen. Dieses lag der Versicherung vor, weil bereits eine Geschäftsbeziehung zum Betroffenen bestand. Der Anrufer war jedoch nicht in der Lage, das korrekte Datum anzugeben. Er erklärte aber, dass der Führerschein zugelassen wurde, als er 18 Jahre alt war. Der Mitarbeiter teilte dem Anrufer mit, dass ihm das System Juni 2002 anzeigt.  Der Anrufer bestätigte das genannte Ausstellungsdatum. Trotz fehlgeschlagener Identifikation und entgegen interner Anweisungen führte der Mitarbeiter die Vertragsabwicklung zum Abschluss.
Als der Betroffene davon erfuhr, reichte er bei der Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Verantwortlichen ein, dass von einem Dritten ein Autoversicherungsvertrag beim Verantwortlichen auf dessen Namen ohne dessen Einwilligung abgeschlossen wurde. Wie die Behörde feststellte, hat der Verantwortliche damit personenbezogene Daten des Betroffenen unrechtmäßig verarbeitet und ferner Sicherheitsmaßnahmen nicht adäquat umgesetzt, die solche Vorfälle verhindern sollten. .

Veröffentlicht am: 14-12-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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