AEPD verhängt 12.000 Euro Bußgeld gegen MOURO PRODUCCIONES
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde untersuchte MOURO PRODUCCIONES. Diese verlangten von Erwachsenen, die minderjährige Gäste auf von ihnen veranstaltete Konzerte begleiten wollten, dass diese im Vorhinein eine Ausweiskopie hinterlegten. Nach Ermessen der AEPD ist die Speicherung nicht notwendig und stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung dar.
Zudem waren die Informationen zur Sammlung personenbezogener Daten, die das Unternehmen auf seiner Webseite bereitstellt, veraltet.
Das ursprüngliche Bußgeld von 20.000 EUR, bestehend aus zwei Strafen von je 13.000 EUR und 7.000 EUR, wurde nach freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis auf 12.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 14-05-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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