ICO verhängt 720 Euro Bußgeld gegen Mitarbeiterin Wohltätigkeitsorganisation
Vereinigtes Königreich: Eine Mitarbeiterin einer Wohltätigkeitsorganisation hatte sich kurz vor Beendigung ihrer Tätigkeit bei der Organisation Tabellen mit einer Kombination von Opfer- und Täterdaten über ihre dienstliche E-Mailadresse an ihre private E-Mailadresse gesandt. Dieser Verstoß wurde mit einer Strafe von 600,00 £ (zzgl. 20 £ Opferzuschlag) geahndet. .
Veröffentlicht am: 16-12-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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