Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängt 300 Euro Bußgeld gegen Mitarbeiter eines COVID-19-Testzentrums

Hessen: Die hessische Datenschutzbehörde nahm Ermittlungen gegen den Bußgeldempfänger auf, nachdem eine Betroffene zuvor Strafanzeige gegen ihn gestellt hatte. Die Betroffene hatte sich in einem Testzentrum auf COVID-19 testen lassen und in diesem Zusammenhang ihre Kontaktdaten hinterlegt, um über das Testergebnis informiert zu werden und ggf. vom Gesundheitsamt kontaktiert werden zu können. Der Bußgeldempfänger hatte die Angaben der jungen Frau allerdings dazu verwendet, um mit ihr zwecks Anbahnung einer privaten Beziehung Kontakt per WhatsApp aufzunehmen.
Die Datenschutzbehörde stellte hierzu eine Verletzung des Prinzips der Zweckbindung fest, da die vom Bußgeldempfänger vorgenommene Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Betroffenen nicht dem Zweck dienlich war, zu dem die Daten erhoben worden waren.
Die Informationen zu dieser Entscheidung sind dem Tätigkeitsbericht 2020 der hessischen Datenschutzbehörde entnommen. Das exakte Datum des Bußgeldbescheids ist nicht bekanntgegeben worden und wurde hier deshalb mit dem 31.12.2020 angegeben. .

Veröffentlicht am: 21-06-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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