AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Mitarbeiter eines spanischen Bauunternehmens
Spanien: Der Angestellte eines Bauunternehmens hatte Arbeiten im Haus eines Kunden durchgeführt. Nach Beendigung der Tätigkeit hat der Mitarbeiter eine Whatsapp-Nachricht zu rein privaten Zwecken an das Mobiltelefon der Kundin geschickt. Die Telefonnummer war dem Mitarbeiter jedoch lediglich zu beruflichen Zwecken zur Verfügung gestellt worden.
Daraufhin legte der Betroffene Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde ein. Diese sah darin eine unrechtmäßige Zweckänderung und bestätigte einen Verstoß gegen den Grundsatz der Zweckbindung.
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Veröffentlicht am: 26-08-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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