AEPD verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen Miraclia Telecomunicaciones, S.L.

Spanien: Der Verantwortliche ist Betreiber einer Telefonstreiche-App, bei der Dritte einen entsprechenden “Witz” aus einem Katalog aussuchen sowie die Telefonnummer des “Telefonstreich-Empfängers” angeben können. Das “Opfer” wird dann von dem Verantwortlichen über eine unterdrückte Nummer telefonisch kontaktiert. Dieses Gespräch wird aufgezeichnet und dem Nutzer der App zur Verfügung gestellt.
Die Datenschutzbehörde stellt fest, dass der Verantwortliche gegen die Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person verstößt. Des Weiteren werden hierbei personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet, da die Genehmigung, die am Ende eines Gespräches durch den Nutzer über die App eingeholt wird, nicht als datenschutzkonforme Einwilligung anzusehen ist. Denn der Verantwortliche geht dabei davon aus, dass der Nutzer der App die Einwilligung bei dem Betroffenen einholt, was eine fiktive Einwilligung darstellt.  .

Veröffentlicht am: 27-11-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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