GPDP verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen Ministero dell’Istruzione, dell’Università e della Ricerca–Ufficio Scolastico Regionale per la Lombardia–Ufficio III–Ambito territoriale di Bergamo

Italien: Ein regionales Schulbüro der Lombardei hat eine disziplinarische Kündigungssanktion gegen einen Mitarbeiter aufgrund von anhaltenden unzureichenden Leistungen eröffnet. Mit der Begründung der Berücksichtigung dieser Maßnahme für ein Ranking, auf dem Mitarbeiter platziert werden, wurde die Sanktion zusammen mit personenbezogenen Daten des Mitarbeiters online veröffentlicht. Die Behörde ahndete diesen Verstoß gegen nationales Datenschutzrecht mit einem Bußgeld von 4.000 Euro.  .

Veröffentlicht am: 24-02-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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