Autoriteit Persoonsgegevens verhängt 2.750.000 Euro Bußgeld gegen Minister van Financiën

Niederlande: Der Bußgeldbescheid bezieht sich auf Datenschutzverstöße, welche sich bei der niederländischen Steuer- und Sozialhilfeverwaltung (Belastingdienst/Toeslagen, kurz: Toeslagen) ereignet hatten. Da der niederländische Finanzminister (Minister van Financiën) verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten in dieser Behörde ist, ist er der Empfänger des Bußgelds.
Konkret hatten die Ermittlungen der Datenschutzbehörde eine seit mehreren Jahren bestehende Datenverarbeitungspraxis im Zusammenhang mit Anträgen auf Kinderbetreuungsgeld zum Gegenstand. Bei diesen hatte die Toeslagen unrechtmäßig Daten zur doppelten Staatsangehörigkeit der Antragsteller verarbeitet.
So hätte die Verwaltung die Daten über die doppelte Staatsangehörigkeit niederländischer Bürger eigentlich bereits im Januar 2014 löschen müssen. Dennoch war im Mai 2018 noch die doppelte Staatsangehörigkeit von insgesamt 1.4 Millionen Menschen in den Systemen der Toeslagen registriert. 
Die besagten Daten waren seitens der Toeslagen dabei für die Antragsbeurteilung, zur Bekämpfung organisierten Betrugs und zur automatischen Einstufung im Risikosystem der Behörde verwendet worden. Dies geschah, obwohl die Verarbeitung von Daten zur doppelten Staatsangehörigkeit in allen drei Fällen nicht erforderlich und grundsätzlich verboten war. Für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld spielte es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit jemand hatte, sondern nur, ob sich die Person rechtmäßig in den Niederlanden aufhielt. Vor diesem Hintergrund stellte die Datenschutzbehörde heraus, dass die Betroffenen durch die Verarbeitung ihrer Staatsbürgerschaftsdaten in ihren Grundrechten, nämlich in ihrem Recht auf Nichtdiskriminierung, verletzt worden waren.
Nach der Untersuchung der Datenschutzbehörde hatte die Toeslagen damit begonnen, ihre Systeme von unrechtmäßig gespeicherten Daten zur doppelten Staatsbürgerschaft niederländischer Bürger zu bereinigen. Bis zum Sommer 2020 waren diese vollständig entfernt worden. Zuvor hatte die Behörde die Daten bereits seit Oktober 2018 nicht mehr zur Risikobewertung und seit Februar 2019 auch nicht mehr im Kampf gegen organisierten Betrug verwendet. .

Veröffentlicht am: 08-12-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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