GPDP verhängt 26.000 Euro Bußgeld gegen MEVALUATE ITALIA S.R.L.

Italien: Das Unternehmen sowie die mit ihr assoziierte Vereinigung MEVALAUTE ONLUS hatten zertifizierte E-Mail-Adressen (PEC) aus dem INI-PEC-Register, aus der Website www.registroimprese.it und aus öffentlichen Listen zu Fachkräften ausgelesen und diese anschließend ohne Rechtsgrundlage an das Unternehmen E-Care S.p.A. übermittelt, für das der Bußgeldempfänger als Dienstleister tätig war. Anschließend wurden die Adressen zur Durchführung von Werbemaßnahmen verwendet. Zu den Betroffenen gehörten ca. 240.000 Anwälte, 117.000 Buchhalter und Rechnungsprüfer, 27.000 Berater sowie 6.000-7.000 Notare.
Eine Einwilligung der Betroffenen war seitens MEVALAUTE ONLUS dabei weder für die Übermittlung ihrer Daten noch für Werbemaßnahmen eingeholt worden. Ebenso waren die Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert worden.
Gegen MEVALAUTE ONLUS wurde in einem separaten Verfahren ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 26.000 EUR verhängt. Der Bußgeldempfänger hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Ein Gericht in Rom bestätigte in seinem Urteil jedoch den Bußgeldbescheid. .

Veröffentlicht am: 12-07-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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