Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen Metro SA

Griechenland: Eine Privatperson beschwerte sich über den Lebensmittelgroßhändler Metro. Sie hatte sich über einen Lieferant des Händlers beschwert. Der Fahrer, der kurz darauf entlassen wurde, verschaffte sich dann Zugang zu den im Firmensystem hinterlegten Daten der Beschwerdeführerin und schickte ihr sarkastische SMS auf ihr Privathandy. In diesen Nachrichten gab er ihr die Schuld für seine Entlassung. Die Betroffene, die zu dem Zeitpunkt schwanger war, fühlte sich so bedroht, dass sie eine Nacht im Krankenhaus verbrachte.
In Folge dieses Vorfalls verlangte sie von Metro Auskunft über und die Löschung aller von ihr gesammelten personenbezogenen Daten. Das Unternehmen weigerte sich und begründete dies damit, dass der Ehemann der eigentliche Kunde sei. Somit sei ihr Ersuchen gegenstandslos. Es war jedoch die Beschwerdeführerin selbst, die mit dem Lieferanten kommuniziert hatte, als dieser sie belieferte, und nicht ihr Mann. Darüber hinaus behauptete Metro, der Fahrer habe die Nummer über den Lieferschein herausbekommen.
Die Untersuchung der Datenschutzbehörde ergab, dass der Großhändler den Anfragen hätte nachkommen müssen. Außerdem gab es keine angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten, was dazu führte, dass der Ex-Mitarbeiter an ebendiese gelangen konnte. Auch leitete Metro keine Schritte zur Verbesserung dieser Maßnahmen ein, nachdem es von dem Vorfall erfuhr. Es meldete ihn auch nicht.
Das Bußgeld setzt sich aus drei Strafen von je 35.000 EUR wg. Verstoßes gg. Art. 24, 32 und 33, 10.000 EUR wg. Verstoßes gg. Art. 15 und 5.000 EUR wg. Verstoßes gg. Art 17 DSGVO zusammen. .

Veröffentlicht am: 18-07-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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