An Coimisiún um Chosaint Sonraí verhängt 390.000.000 Euro Bußgeld gegen Meta Platforms Ireland Ltd.
Irland: Die irische Datenschutzbehörde schloss ihre laufenden Untersuchungen zu den Datenverarbeitungsvorgängen von Meta Platforms Ireland Limited ab, welche die Bereitstellung der Facebook- und Instagram- Dienste betraf.
Grund für die Untersuchung waren zwei Beschwerden über die beiden Dienste gewesen, welche am Tag des Wirksamwerdens der DSGVO eingereicht worden waren, und richteten sich gegen die aktualisierten Nutzungsbedingungen.
Meta Ireland war der Ansicht, dass mit der Annahme der aktualisierten Nutzungsbedingungen ein Vertrag zwischen Meta Ireland und dem Benutzer zustande gekommen ist, und das die Verarbeitung von Nutzerdaten im Zusammenhang mit der Bereitstellung seiner Facebook- und Instagram-Dienste für die Erfüllung dieses Vertrags erforderlich war, einschließlich der Bereitstellung personalisierter Dienste und verhaltensbezogener Werbung.
Die Behörde stellte nun fest, dass Meta Ireland nicht berechtigt ist, sich auf die Rechtsgrundlage „Vertragserfüllung“ (Art. 6 Abs. 1 lit. b) im Zusammenhang mit der Bereitstellung von verhaltensbezogener Werbung als Teil seiner Facebook- und Instagram-Dienste zu berufen, und damit gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
Das Bußgeld setzt sich aus einer Strafe in Höhe von 210 Mio. Euro für Verstöße in Bezug auf den Dienst Facebook und 180 Mio. Euro für den Dienst Instagram zusammen. .
Veröffentlicht am: 04-01-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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