AEPD verhängt 1.600 Euro Bußgeld gegen MEGASTAR, S.L.
Spanien: Das Unternehmen Megastar, S.L. betrieb eine Videoüberwachungsanlage ohne Maßnahmen zur Datenminimierung zu treffen. Der Beobachtungswinkel der Kameras estreckte sich dabei unnötig weit in den öffentlichen Verkehrsraum. Daneben wurde kein Schild mit Piktogramm und den Datenschutzhinweisen angebracht. Zunächst wurde ein Bußgeld in Höhe von EUR 2.000,00 angedroht, das gegen sofortige Zahlung auf EUR 1600,00 gemindert wurde. .
Veröffentlicht am: 13-12-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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