ANSPDCP verhängt 1.600 Euro Bußgeld gegen MAYR MELNHOF PACKAGING ROMANIA S.R.L.
Rumänien: Bei der rumänischen Datenschutzbehörde war eine Beschwerde darüber eingegangen, dass das Unternehmen auf seinem Firmengelände Videoüberwachungskameras angebracht hatte, die den Speisesaal und den Raucherbereich erfassten.
Nach Angaben von MAYR MELNHOF PACKAGING ROMANIA S.R.L. dienten die Kameras dem Schutz der Gesundheit seiner Beschäftigten und der Sicherheit seiner Güter. Die vom Bußgeldempfänger umgesetzte Videoüberwachung war jedoch deutlich umfassender gestaltet als für diese Zwecke notwendig und wurde zudem auch zur Kontrolle von Mitarbeitern verwendet. Entsprechend stellte die Datenschutzbehörde Verstöße gegen die Grundsätze der Zweckbindung und der Datenminimierung fest. .
Veröffentlicht am: 17-05-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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