GPDP verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Maximum International Corp. Srl
Italien: Eine Privatperson reichte eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, da sie unerwünschte Werbeanrufe im Namen des Unternehmens erhalten hatte.
Maximum International beanspruchte, dass die Anrufe nicht von ihnen getätigt worden waren. Die Behörde urteilte trotzdem, dass das Unternehmen in der Verantwortung lag. Selbst wenn die Anrufe von einem Drittunternehmen kamen, handelte dieses klar im Interesse von Maximum International. Der Bußgeldempfänger hatte keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen implementiert, um unerwünschte Werbeaktivitäten von Subunternehmen und die Umsetzung von datenschutzrechtlichen Bedenken, wie die fehlende Einwilligung und den wiederholt geäußerten Widerspruch der Beschwerdeführerin, effektiv zu kontrollieren. Weiterhin lag keine wirksame Einwilligung für die Verarbeitung der über das Online-Formular erhobenen personenbezogenen Daten vor, da diese verpflichtend war. .
Veröffentlicht am: 04-09-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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