AEPD verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen MASTER DISTANCIA S.A.

Spanien: Ein Betroffener hatte Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde gegen das Unternehmen eingereicht, da dieses seine personenbezogenen Daten unrechtmäßig in ein Kreditauskunftsverzeichnis aufgenommen hatte.
MASTER DISTANCIA S.A. hatte sein Vorgehen damit begründet, dass der Beschwerdeführer Schulden beim ihm hatte und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen war. Tatsächlich befanden sich die Parteien jedoch noch in einem Schlichtungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle Asturien (Consumo del Gobierno del Principado de Asturias). Entsprechend hatte der Bußgeldempfänger über keine Berechtigung verfügt, die Daten des Betroffenen dem Verzeichnis zuzuführen.
Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 25.000 EUR wurde wegen sofortiger Zahlung um 20 % auf 20.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 08-06-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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