AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Markler der BARCELONA DREAM HOUSE AGENCY
Spanien: Der Beklagte, ein Immobilienmarkler, hatte mit dem Kläger einen Mietvertrag geschlossen. Im Anschluss bemängelte der Kläger die Datenschutzbestimmungen in dem Vertrag. So war der für die Datenverarbeitung Verantwortliche nicht hinreichend bekannt. Auch der Zweck der Datenverarbeitung wird nicht angegeben. Die Behörde stellte fest, dass es mit den vorliegenden Bestimmungen nicht möglich sei, die eigenen Datenschutzrechte angemessen auszuüben. .
Veröffentlicht am: 16-09-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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