AEPD verhängt 75.000 Euro Bußgeld gegen MARKETING ACCOMMODATION SOLUTIONS FZ, L.L.C..
Spanien: Eine Gruppe an Privatpersonen hatte eine Airbnb-Wohnung gemietet, welche von dem Unternehmen betrieben wurde. Um den Online-Check-In durchzuführen, sollten alle anwesenden Personen ein Formular ausfüllen, ihre Telefonnummern und Adressen angeben sowie Fotos ihres Ausweises und ein Selfie anhängen.
Nach dem Aufenthalt kontaktierte einer der Betroffenen das Unternehmen, um Auskunft über die erhobenen Daten zu erhalten. Nachdem die Antwort seine Fragen nicht aus der Welt räumen konnte, wandte er sich an die Datenschutzbehörde und reichte Beschwerde ein.
Im Rahmen der Untersuchung stellte die Behörde fest, dass die Datenschutzerklärung des Unternehmens nicht die notwendigen Informationen enhielt. So fehlten beispielsweise die Identität und Kontaktdaten der verantwortlichen Person sowie der Zeitraum, in welchem die Daten gespeichert werden. Außerdem waren die für den Check-In notwendigen angeforderten Daten zu umfangreich gewesen.
Auch war die Antwort des Unternehmens auf den Auskunftsanspruch des Betroffenen unzureichend gewesen. .
Veröffentlicht am: 10-05-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
Die Globeria Mannschaft ist ein engagiertes Team von Technologie- und Datenschutzexperten, spezialisiert auf die neuesten Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit umfassender Erfahrung und Fachwissen bieten sie tiefgehende Analysen, praktische Ratschläge und strategische Empfehlungen, um Unternehmen und Einzelpersonen bei der Navigation durch die komplexen DSGVO-Bestimmungen zu unterstützen. Die Globeria Mannschaft hilft Unternehmen auch bei der Ernennung externer Datenschutzbeauftragter, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.