AEPD verhängt 30.000 Euro Bußgeld gegen MARINS PLAYA, S.A.
Spanien: Beim Bußgeldempfänger handelt es sich um ein Hotel. Die spanische Datenschutzbehörde nahm Ermittlungen gegen MARINS PLAYA, S.A. auf, nachdem sich ein Gast darüber beschwert hatte, dass das Hotel beim Check-In trotz seines expliziten Widerspruchs einen vollständigen Scan von seinem Personalausweis gemacht hatte.
Im Rahmen des Registrierungsprozesses hatte MARINS PLAYA, S.A. die Ausweise der Gäste gescannt und mittels eines Texterkennungsprogramms die darin enthaltenen Daten herausgelesen. Anschließend wurden diese verwendet, um das Kundenformular auszufüllen, um den Zugang zur Anlage zu kontrollieren und um es Hotelmitarbeitern zu erleichtern, die Identität von Personen, welche die Kredit- oder Zimmerkarten verwendeten, zu überprüfen. Des Weiteren wurden die Angaben zu den Hotelgästen in Übereinstimmung mit der spanischen Gesetzeslage an die spanischen Sicherheitsbehörden übermittelt.
Wie die Untersuchung der Behörde ergab, hatte das Hotel dabei auch die in den Ausweisen enthaltenen Fotos der Betroffenen verarbeitet, ohne jedoch über eine Rechtsgrundlage dafür zu verfügen. Entsprechend wertete die Behörde die damit einhergehende Verarbeitung als unrechtmäßig. .
Veröffentlicht am: 28-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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