GPDP verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen Marigliano Gianpaolo

Italien: Der Empfänger des Bußgeldes, als Eigentümer des gleichnamigen Unternehmens, hatte ohne Einwilligung der betroffenen fünf Personen deren personenbezogene Daten verarbeitet, indem er in deren Namen insgesamt 15 Telefonkarten aktivierte. Die italienische Datenschutzbehörde ahndete diesen Verstoß auf der Grundlage nationaler Datenschutzgesetze mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro.  .

Veröffentlicht am: 26-02-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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