AEPD verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen MARBELLA RESORTS, S.L.

Spanien: Ein Betroffener hatte Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde gegen den Hotelbetreiber eingereicht, da seine personenbezogenen Daten im Rahmen eines Hotelaufenthalts unrechtmäßig verarbeitet worden waren.
Während des Check-ins hatte ein Concierge Kopien des Ausweisdokuments und anderer Daten des Betroffenen angefertigt. Wie die Untersuchung ergab, geschah dies unbefugt. Denn der Concierge war lediglich dazu autorisiert, die Reservierung zu überprüfen und den Gästen anschließend die Schlüssel für ihr Zimmer auszuhändigen. Der Concierge war dabei kein regulärer Hotelmitarbeiter, sondern Beschäftigter eines Dienstleisters, welcher für MARBELLA RESORTS, S.L. u.a. das Check-in außerhalb der regulären Öffnungszeiten übernahm. Nach seinem Aufenthalt stellte der Betroffene fest, dass seine personenbezogenen Daten auf einer Website mit Erwachseneninhalten veröffentlicht worden waren. Die Datenschutzbehörde erkannte hierin eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, die dem Bußgeldempfänger als Verantwortlichen bzgl. der Verarbeitung der Daten seiner Kunden durch Auftragsverarbeiter obliegt.
Des Weiteren stellte die Datenschutzbehörde Datenschutzverstöße beim Einsatz von Cookies auf der Website des Bußgeldempfängers fest. So hatte das Unternehmen technisch nicht notwendige Cookies noch vor einer Einwilligung der Nutzer verwendet und in seinen Cookie-Richtlinien nicht über die Art und Verwendungsweise der eingesetzten Cookies informiert. Ebenso bestand für die Nutzer keine Möglichkeit, Cookies alle oder einzeln direkt über die Website abzulehnen bzw. auszuschalten. Stattdessen verwies MARBELLA RESORTS, S.L. darauf, eine entsprechende Konfiguration über die Browsereinstellungen vorzunehmen.
Das ursprüngliche Bußgeld setzte sich zusammen aus 2.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 28 Abs. 3 DSGVO und aus 5.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 22 Abs. 2 LSSI. Wegen fristgemäßer Zahlung und Schuldeingeständnis war die Bußgeldhöhe um je 20% auf 4.000 EUR reduziert worden. .

Veröffentlicht am: 19-07-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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