NAIH verhängt 28.137 Euro Bußgeld gegen Magyar Telekom Nyrt.

Ungarn: Ein Betroffener reichte bei der ungarischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen ein, da dieses mehreren seiner Löschanfragen nicht entsprochen hatte. 
Magyar Telekom Nyrt. hatte irrtümlich einen E-Mail-Newsletter an den Beschwerdeführer verschickt. Dazu war es gekommen, weil die von einem Dritten beim Abonnement angegebene E-Mail-Adresse sich nur durch einen Punkt vor dem „@“-Zeichen von derjenigen des Betroffenen unterschied und vom E-Mail-Dienst gmail als dieselbe Adresse gelesen worden war.
Daraufhin hatte der Betroffene, welcher selbst kein Kunde von Magyar Telekom Nyrt. war, den Bußgeldempfänger wiederholt zur Löschung seiner Daten aufgefordert, erhielt den Newsletter jedoch weiterhin.
Anstatt die Daten des Betroffenen zu löschen, hatte man ihm als Antwort auf seine Anfragen lediglich einen Link zur Abbestellung des Newsletters mitgeteilt. Dieser leitete ihn jedoch auf eine Anmeldeseite weiter, bei der er nicht fortfahren konnte, ohne Kunde des Unternehmens zu sein. .

Veröffentlicht am: 05-08-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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