AEPD verhängt 12.000 Euro Bußgeld gegen MADRILEÑA RED DE GAS S.A.U.
Spanien: MADRILEÑA RED DE GAS S.A.U., ein Gasanbieter der Stadt Madrid hat vertragsrelevante Kundendaten per E-mail an Dritte herausgegeben. In dem Bußgeldverfahren wurde gerügt, dass der Gasanbieter vor Herausgabe der begehrten Daten den Anfragenden nur anhand der E-mail-Adresse und damit unzureichend identifiziert hatte.
Folgender Sachverhalt liegt dem Bußgeldbescheid zugrunde: Die Gasgesellschaft hatte einen Vertrag zur Gaslieferung mit einem Hauseigentümer abgeschlossen. Dieser wiederum hatte eine Vereinbarung mit seinem Mieter verabredet. Die MADRILEÑA RED DE GAS S.A.U. hat jedoch keinerlei Kenntnis vom Bestehen eines solchen Vertrages, geschweige denn von detaillierten Daten der Mieter. Der Mieter wiederum hatte die Gasgesellschaft kontaktiert und unter Angabe der Kontaktdetails des Vermieters, der gleichzeitig Vertragspartner der Gasgesellschaft war, Informationen angefordert, die die Gesellschaft gewährt hat. Dies rügte die Behörde, da auf diese Art und Weise eine eigentlich unberechtigte Person Zugang zu Informationen erhielt, die ihr nicht zugänglich gemacht werden dürften. Schließlich konnte der Mieter seitens der Gasgesellschaft nicht näher verifiziert werden; lediglich anhand der E-Mail-Adresse. Die Gasgesellschaft erteilte dem Mieter aber dennoch Auskünfte. .
Veröffentlicht am: 08-11-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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