AEPD verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen MACASVER S.L.
Spanien: Ausgehend von der Beschwerde eines Betroffenen verhängte die spanische Datenschutzbehörde das Bußgeld gegen das Unternehmen, weil es inkorrekte Daten zum Beschwerdeführer gespeichert hatte.
Der Beschwerde des Betroffenen war ein Bußgeld vorausgegangen, das er von der Polizei aufgrund des Fahrens ohne Gurt erhalten hatte. Der Betroffene bestritt, ohne Gurt gefahren zu sein, und fragte folglich bei der Polizei, wie er als Fahrer des Fahrzeugs identifiziert wurde. Daraufhin teilte ihm die Polizei mit, dass das Unternehmen MACASVER S.L., dem das besagte Fahrzeug gehörte, ihn als Fahrer im Fahrzeugregister eingetragen hatte.
MACASVER hatte die Daten des Beschwerdeführers fälschlicherweise mit dem besagten Fahrzeug in Verbindung gebracht, nachdem dieser in der Vergangenheit etwas beim Unternehmen gekauft hatte. Darin erkannte die Behörde einen Verstoß gegen den Grundsatz der Richtigkeit.
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Veröffentlicht am: 22-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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