AEPD verhängt 1.800 Euro Bußgeld gegen LISMARTSA, S.L.
Spanien: Das Unternehmen verbreitete im Jahr 2022 die personenbezogenen Daten von 74 Personen im Kontext einer Betriebswahl durch den Versand einer E-Mail an Angestellte. In dieser wird jeder Wählende aufgefordert, zu prüfen, ob die angegebenen Daten korrekt sind.
Diese Verbreitung personenbezogener Daten war laut der Datenschutzbehörde nicht dem Zweck angemessen oder erforderlich. Aufgrund von freiwilliger Zahlung und Verantwortlichkeitsankerkennung wurde das Bußgeld von 3.000,00 EUR auf 1.800,00 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 10-07-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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