LfDI Baden-Württemberg verhängt 100.000 Euro Bußgeld gegen Lebensmittelhandwerksunternehmen

Baden-Württemberg: Ein mittelständisches Lebensmittelhandwerksunternehmen nahm Bewerbungen über ein auf der Webseite eingebundenes Bewerberportal entgegen. Die Übermittlung der Daten war jedoch nicht verschlüsselt. Auch die Speicherung der Bewerberdaten erfolgte unverschlüsselt und war auch nicht passwortgeschützt. Zudem bestand zu den ungesicherten Bewerberdaten eine Verknüpfung zu Google, was zur Folge hatte, dass die Bewerbungsunterlagen im Rahmen einer Suche des Bewerbernamens über Google für jedermann aufrufbar waren.  .

Veröffentlicht am: 30-01-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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