AEPD verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen Landwirt
Spanien: Eine Betroffene reichte bei der spanischen Behörde Beschwerde gegen den Landwirt ein. Anlass der Beschwerde war ein vom Bußgeldempfänger auf seinem Bauernhof betriebenes Videoüberwachungssystem.
So erfassten zwei von dessen Videokameras eine öffentliche Straße und eine weitere, in einem Baum angebrachte Kamera hatte Teile eines privaten Grundstücks im Bild. Dies wertete die Behörde als eine Verletzung des Grundsatzes der Datenminimierung.
Im Rahmen ihrer Untersuchung stellte die Datenschutzbehörde außerdem fest, dass der Beschwerdegegner die Aufnahmen pauschal für eine Dauer für zwei Monaten speicherte, obwohl nur eine Dauer von einem Monat zulässig war, sofern die Aufnahmen nicht als Beweismitel benötigt wurden. Darin erkannte Behörde einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Das Bußgeld setzt sich aus 3.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c und aus 1.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO zusammen. .
Veröffentlicht am: 02-08-2021
Quelle von dsgvo-portal.de