GPDP verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Ladeninhaber

Italien: Der Inhaber eines Einzelhandels installierte eine Videokamera zur Überwachung der Innenräume des Geschäftes, ohne die dafür erforderliche Genehmigung einzuholen oder über Hinweisschilder auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren.  
Der Bußgeldempfänger erklärte, dass die Videokamera nie in Betrieb genommen wurde, sondern lediglich zu Abschreckungszwecken diente. Dies widerlegte eine Untersuchung durch die örtliche Aufsichtsbehörde. Das Videoüberwachungssystem war installiert, funktionsfähig und aktiv.  .

Veröffentlicht am: 05-04-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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