AEPD verhängt 360 Euro Bußgeld gegen Ladenbesitzer
Spanien: Der Bußgeldempfänger hatte 32 Sicherheitskameras installiert, die mitunter Teile des öffentlichen Raums erfassten. Dies wertete die Behörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Darüber hinaus stellte die Behörde eine Verletzung der Informationspflicht des Ladenbesitzers fest, da er keine Informationsschilder zur Videoüberwachung angebracht hatte. Aufgefallen war der Bußgeldempfänger bei einer Kontrolle der örtlichen Polizei.
Das Bußgeld betrug ursprünglich 600 EUR. Aufgrund von Schuldeingeständnis und freiwilliger Zahlung wurde es jeweils um 20 % auf 360 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 04-09-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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