AEPD verhängt 1.200 Euro Bußgeld gegen Ladenbesitzer
Spanien: Eine Betroffene reichte Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde ein, da auf der Fassade eines Gebäudes des Verantwortlichen Kameras angebracht waren, die auf Teile des öffentlichen Raums ausgerichtet waren.
Die Kameras waren dabei so platziert, dass sie den Zugang zum Haus und dem angeschlossenen Warenlager des Beklagten überblickten. Eine Aufzeichung fand nicht statt, da die Kameras nur der Abschreckung dienten und nicht in Betrieb waren. Die Datenschutzbehörde hob bei ihrer Entscheidung hervor, dass auch simulierte Videoüberwachung Einfluss auf die Privatsphäre der Betroffenen hat, da diese in den Glauben versetzt werden, dass von ihnen Aufzeichnungen angefertigt werden. Die Ausrichtung der Kameras auf den öffentlichen Raum war deshalb auch in diesem Fall unzulässig.
Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 2.000 EUR wurde wegen sofortiger Zahlung und Schuldanerkenntnis um jeweils 20 % auf 1.200 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 20-01-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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