AEPD verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen LA ROCA NETWORKS, S.L.

Spanien: Eine Betroffene reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen ein. Grund der Beschwerde war E-Mail-Werbung, die sie wiederholt von verschiedenen Dritten erhalten hatte, weil sich ihre E-Mail-Adresse in der Werbedatenbank von LA ROCA NETWORKS, S.L. befand. Der Bußgeldempfänger hatte die Betroffene in der Kartei geführt, obwohl ihre E-Mail-Adresse in der Robinson-Liste eingetragen war und keine vorherige Beziehung zur Beschwerdeführerin seitens des Unternehmens bestanden hatte. .

Veröffentlicht am: 22-06-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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