GPDP verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen La Risorsa Umana.it srl

Italien: Eine Privatperson reichte eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein. Die Beschwerde bezog sich auf den Umgang mit personenbezogenen Daten in Rahmen eines Firmen-E-Mail Kontos.
Im Rahmen seiner Tätigkeit als Arbeitsberater führte der Beschwerdeführer über sein Firmenkonto Korrespondenz mit anderen Angestellten und Mitarbeitern des Unternehmens. In mehreren Fällen mischte sich die Chefin des Unternehmens über ihr persönliches Konto in den Schriftverkehr ein, indem sie Hinweise gab und Kommentare zu den in früheren E-Mails des Beschwerdeführers gemachten Angaben abgab. Außerdem beschimpfte sie den Antragsteller und mehrere Kollegen in diesen Nachrichten.
Dies führte dazu, dass das Unternehmen (in der Person des Chefs) personenbezogene Daten des Beschwerdeführers verarbeitete, die in der elektronischen Korrespondenz enthalten waren, die der Beschwerdeführer über das Unternehmenskonto ausgetauscht hatte. Über die Möglichkeit, die Kommunikation zu überwachen, war der Antragsteller nicht aufgeklärt worden.
Schließlich stellte sich heraus, dass das Unternehmen die Tochtergesellschaft Form-App srl als Datenverarbeiter benannt hat. Gleichzeitig hat Form App srl wiederum das Unternehmen zum Datenverantwortlichen ernannt. In den Dokumenten, in welchen diese Vereinbarung getroffen wurden, wurden die Verarbeitungsvorgänge, mit denen Form App srl betraut wird, nicht konkret angegeben, und die Dokumente enthielten auch keine Anweisungen zu den Methoden, mit denen die Verarbeitung durchzuführen ist. .

Veröffentlicht am: 19-05-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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