GPDP verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen La Duomo S.r.l.s.
Italien: Der Bußgeldempfänger war als Auftragsverarbeiter für das Unternehmen Omnia 24 S.r.l. tätig. In dieser Funktion führte La Duomo S.r.l.s. mitunter SMS-Werbekampagnen durch. Bei der italienischen Datenschutzbehörde waren mehrere Beschwerden eingegangen, welche die von La Duomo versandte SMS-Werbung für Ominas Evo24-Service zum Gegenstand hatten.
Im Laufe der Ermittlungen konnte La Duomo nicht nachweisen, über gültige Einwilligungen der Betroffenen für die Durchführung der Werbemaßnahmen verfügt zu haben.
Des Weiteren hatte der Bußgeldempfänger auf die Anfrage einer Betroffenen, ihr Auskunft darüber zu erteilen, woher das Unternehmen ihre Daten und ihre Einwilligung für Werbemaßnahmen bezogen hatte, nicht ordnungsgemäß reagiert. Statt der Betroffenen die angefragten Informationen mitzuteilen, entschuldigte sich der Bußgeldempfänger und gab an, künftig keine weitere Werbung mehr an die Betroffene zu schicken. Auf eine wiederholte Anfrage erhielt die Betroffene keinerlei Antwort mehr.
Gegen Omnia 24 S.r.l. wurde in einem separaten Verfahren ein Bußgeld in Höhe von 100.000 EUR verhängt. .
Veröffentlicht am: 26-01-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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