UODO verhängt 1.881 Euro Bußgeld gegen L. Sp. z o.o.
Polen: Bei dem Verantwortlichen handelt es sich um ein Immobilienunternehmen, das in einem der von ihm verwalteten Wohnhäuser ein Videoüberwachungssystem installiert hatte. Wie die polnische Datenschutzbehörde im Rahmen einer Untersuchung feststellte, hatte das Unternehmen das System angebracht und auf eine Weise betrieben, für die keine vertragliche Grundlage und keine Einwilligung der Mietparteien bestand. .
Veröffentlicht am: 07-01-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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