Der Sächsische Datenschutzbeauftragte verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen Kurierfahrer

Sachsen : Der Bußgeldempfänger war in den Fokus der behördlichen Aufmerksamkeit gerückt, nachdem von ihm zahlreiche Anzeigen vermeintlicher Verkehrsverstöße eingegangen waren. Aus Beweismittel waren den Anzeigen kurze Videoaufnahmen beigefügt, welche der Bußgeldempfänger mittels Dashcams angefertigt hatte.
Da sich aufgrund der Kürze der Aufnahmen alleine nicht zweifelsfrei nachweisen ließ, dass der Bußgeldempfänger die Dashcams anlassfrei und dauerhaft – und somit unrechtmäßig – verwendete, war eine Hausdurchsuchung des Filmers angeordnet worden. Nach Sichtung der dabei sichergestellten Speicherkarten, auf denen sich die Dashcam-Aufnahmen befanden, stellte die Datenschutzbehörde fest, dass sich die Videoaufzeichnungen nicht nur auf die Dokumentation mutmaßlicher Verkehrsverstöße beschränkten. Stattdessen hatte der Kurierfahrer die Aufzeichnungen auch dazu verwendet, um etwaig geleistete Mehrarbeit auf seinen Dienstfahrten gegenüber seinem Arbeitgeber nachweisen zu können. Dafür hatte der Bußgeldempfänger die Kameras dauerhaft laufen lassen und anhand der Aufnahmen längere Videozusammenschnitte angefertigt, aus denen sich die Dauer einzelner Fahraufträge, die von ihm gefahrenen Routen wie auch Gründe fur Verzögerungen (bspw. Staus) entnehmen ließen.
Die Datenschutzbehörde stellte vor diesem Hintergrund fest, dass der Bußgeldempfänger die Dashcams unrechtmäßig eingesetzt hatte. Sie betonte dabei, dass die vom Bußgeldempfänger vorgebrachten Zwecke keinen dauerhaften Dashcam-Einsatz rechtfertigen, da der Kurierfahrer die Nachweise gegenüber seinem Arbeitgeber auch anderweitig hätte erbringen können. Des Weiteren überwogen im vorliegenden Fall nach Auffassung der Datenschutzbehörde die schutzwürdigen Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Interesse des Bußgeldempfängers.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Das DSGVO-Portal hat die Informationen zu dieser Entscheidung ursprünglich auf Anfrage von der sächsischen Datenschutzbehörde erhalten. Die Angaben sind um Informationen aus dem behördlichen Tätigkeitsbericht 2020 ergänzt worden. .

Veröffentlicht am: 03-02-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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