UODO verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen Krankenhausbetreiberin
Polen: Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte unrechtmäßig die personenbezogenen Daten von 100 Patienten vom Computernetzwerk des Krankenhauses in der Absicht kopiert, damit seine eigenen Dienstleistungen zu bewerben. Zu den abgeschöpften Daten gehört der Name, das Geburtsdatum, die Sozialversicherungsnummer, die Adresse und die Telefonnummer der Betroffenen.
Obwohl der Verantwortliche das daraus für die Patienten resultierende Risiko als hoch einschätzte, hatte er nur die Datenschutzbehörde, nicht aber die Betroffenen vom Vorfall informiert. Damit blieben auch die Empfehlungen aus, mit denen die Betroffenen mögliche negative Effekte der Datenpanne hätten mildern können.
Das Bußgeld wurde gegenüber einer Frau verhängt, die das Krankenhaus betreibt. Bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe wurde die unzureichende Kooperation des Krankenhauses mit der Datenschutzbehörde berücksichtigt. Auch kam erschwerend hinzu, dass der Verantwortliche willentlich nicht den Aufforderungen der Datenschutzbehörde, die Betroffenen zu informieren, entsprochen hat. .
Veröffentlicht am: 09-02-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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