UODO verhängt 22.235 Euro Bußgeld gegen Krajowa Szkoła Sądownictwa i Prokuratury

Polen: Der Bußgeldempfänger ist eine dem polnischen Justizministerium unterstehende Institution, die für die Weiterbildung von Richtern, Staatsanwälten und anderen, im öffentlichen Dienst stehenden Juristen zuständig ist. Die polnische Datenschutzbehörde leitete eine Untersuchung gegen die Einrichtung ein, nachdem diese ihr eine Datenpanne auf der Website ihrer Trainingsplattform szkolenia.kssip.gov.pl gemeldet hatte: Bei einer Probemigration auf die neue Plattform ekssip.kssip.gov.pl sind die Daten von 50.283 Personen im Internet exponiert worden. Zu diesen zählten die Namen, Nutzernamen, postalischen und E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Einheiten und Abteilungen, IP-Adressen und Login-Zeiten der Betroffenen sowie auch ihre Passwörter in Klartext.
Bei ihrer Untersuchung stellte die Behörde fest, dass der Bußgeldempfänger nur unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen zur kontinuierlichen Gewährleistung der Vertraulichkeit der von ihm verarbeiteten Daten implementiert und diese nicht ordnungsgemäß auf ihre Effektivität geprüft hatte. Des Weiteren entsprach der Vertrag, den die Institution mit der zur Datenverarbeitung beauftragten e.Sp. z.o.o. geschlossen hatte, nicht den rechtlichen Anforderungen. So wurde das Unternehmen im Vertrag nicht dazu verpflichtet, die ihm bereitgestellten Daten nur gemäß den dokumentierten Anweisungen des Auftraggebers zu verarbeiten, und der Vertrag enthielt ferner keine Spezifikationen darüber, welche Kategorien von Daten verarbeitet wurden.
Nachdem der Bußgeldempfänger Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt hatte, bestätigte das Verwaltungsgericht Warschau in seinem Urteil vom 26. Januar 2022 die Entscheidung der Datenschutzaufsicht. .

Veröffentlicht am: 19-02-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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