UODO verhängt 1.168 Euro Bußgeld gegen Kindergarten
Polen: Nachdem der Verantwortliche, ein Betreiber eines privaten Kindergartens, personenbezogene Daten der Eltern verlor, erfüllte es trotz mehrmaliger Aufforderung der Datenschutzbehörde nicht die Verpflichtung nach Art. 34 Abs. 1 und 2 DSGVO, die betroffenen Personen zu unterrichten. Trotz forlaufender Aufforderung der Aufsichtsbehörde um Informationsauskunft kam das Unternehmen nicht seiner Verpflichtung nach. Nach Auffassung der Datenschutzbehörde habe der Verantwortliche vorsätzlich die Zusammenarbeit verweigert, die zur Beseitigung des Verstoßes und zur Minderung der Folgen erforderlich gewesen wäre. .
Veröffentlicht am: 16-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
Die Globeria Mannschaft ist ein engagiertes Team von Technologie- und Datenschutzexperten, spezialisiert auf die neuesten Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit umfassender Erfahrung und Fachwissen bieten sie tiefgehende Analysen, praktische Ratschläge und strategische Empfehlungen, um Unternehmen und Einzelpersonen bei der Navigation durch die komplexen DSGVO-Bestimmungen zu unterstützen. Die Globeria Mannschaft hilft Unternehmen auch bei der Ernennung externer Datenschutzbeauftragter, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.