BNetzA verhängt 260.000 Euro Bußgeld gegen KiKxxl GmbH
Das Call-Center hatte im Auftrag verschiedener Unternehmen aus der Telekommunikations-, Energie- und Versicherungsbranche Werbeanrufe durchgeführt, obwohl seitens der angerufenen Verbraucher dafür keine oder keine wirksamen Einwilligungen vorlagen. Viele Verbraucher hatten sich über diese als belätigend empfundenen Anrufe bei KiKxxl beschwert und Widerspruch gegen weitere Kontaktaufnahmen eingelegt, der Beklagte setzte diese jedoch weiter fort.
Bei ihren Untersuchungen stellte die Bundesnetzagentur zudem fest, dass das Call-Center auch vorliegende Einwilligungen nur unzureichend und teils gar nicht einer Prüfung unterzogen hatte. In Folge dessen hatte der Bußgeldempfänger zahlreiche Einwilligungsdaten verwendet, die unecht, rechtsfehlerhaft oder veraltet waren.
Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. .
Veröffentlicht am: 17-02-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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