ANSPDCP verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Kaufland România SCS
Rumänien: Das Bußgeld steht mit zwei Datenpannen im Zusammenhang, die der Supermarktbetreiber im Jahr 2022 gem. Art. 33 DSGVO der rumänischen Datenschutzbehörde gemeldet hatte.
Im ersten Fall war es zum Zugriff einer unautorisierten Peron auf Kundendaten gekommen. Ein Beschäftigter von Kaufland România SCS hatte sich bei der Bearbeitung einer Kundenbeschwerde nicht an das interne Protokoll gehalten, wodurch ein Wachmann Einsicht in das Beschwerdeformular erhielt. Anschließend verwendete der Wachmann die darin enthaltenen Daten auf missbräuchliche Weise. Die Behörde wertete den Vorfall als ein Versäumnis aufseiten des Bußgeldempfängers, sicherzustellen, dass Personen unter seiner Aufsicht und mit Zugang zu personenbezogenen Daten diese nur auf Weisung des Unternehmens verarbeiten.
Zudem hatte Kaufland România SCS das Bestellformular eines Kunden irrtümlich an eine andere Person verschickt. Dadurch wurden die Kontaktdaten des Betroffenen (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) gegenüber dem unbefugten Dritten offengelegt. Darin erkannte die Behörde eine Verletzung der Pflicht von Kaufland România SCS, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. .
Veröffentlicht am: 03-06-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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