CNIL verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Kandidat für Parlamentswahl
Frankreich: Eine Privatperson hatte politische Werbung eines Kandidaten der Parlamentswahl von 2022 bekommen und anschließend dieser Zusendung von Werbung wiedersprochen. Der Kandidat beachtete das Recht auf Widerspruch jedoch nicht, sodass die CNIL ein entsprechendes Bußgeld verhängte.
Von November 2023 bis zum Jahresende 2023 verhängte die französische Datenschutzbehörde (CNIL) mehrere Bußgelder in unbekannter Höhe für den Gesamtbetrag von 44.000 EUR. .
Veröffentlicht am: 07-01-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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