AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen Joker Premium Invex S.L.

Spanien: Der Bußgeldempfänger Joker Premium Invex S.L., ein spanisches Marktforschungsunternehmen, hat personalisierte Werbung für Gesundheitsprodukte der Firma Medisalud versendet. Die personalisierte Werbung erfolgte ohne die erforderliche Einwilligung der Empfänger. Die spanische Datenschutzbehörde verhängte daraufhin ein Bußgeld in Höhe von EUR 10.000, das wegen sofortiger Zahlung und dem Verzicht weitere Rechtsmittel einzusetzen, auf EUR 6.000 reduziert worden ist.
Folgender Sachverhalt wurde gerügt: Die Joker Premium Invex hatte im Rahmen eines personalisierten Schreibens zu einer Informationsveranstaltung der Firma Medisalud eingeladen. Im Rahmen der Veranstaltung stellte die Firma spezielle Gesundheitsprodukte vor und verkaufte diese vor Ort. Im Einladungsschreiben wurden die Empfänger darauf hingewiesen auch Ehepartner und Freunde mitzubringen. Als kostenloses Dankeschön wurde ein elektrobetriebener Skater versprochen. Die Personen mussten lediglich bestimmte Kriterien erfüllen. So sollten diese älter als 45 Jahre sein und ihre persönliche Identität mittels gültiger Dokumente nachweisen.  Diese Schreiben der Joker Premium Invex waren nicht Rechtens, da die Empfänger keinerlei Einwilligung zum Empfang personalisierter Werbung abgegeben hatten. Das spanische Marktforschungsunternehmen akzeptierte den Bußgeldbescheid. Aufgrund der Kooperationsbereitschaft reduzierte die spanische Datenschutzbehörde die Höhe von ursprünglich 10.000 EUR auf 6.000 EUR. .

Veröffentlicht am: 07-11-2019

Quelle von dsgvo-portal.de

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